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Schalke muss zahlen, Gladbach sogar sechsstellig

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Fan-Vergehen: Schalke muss zahlen, Gladbach sogar sechsstellig
Foto: firo
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Wegen diverser Fanvergehen hat der DFB an mehrere Vereine Strafen ausgesprochen. In der Summe fast 300.000 Euro.

Mehrere Bundesligisten haben in diesen Tagen Post bekommen. Der Inhalt war teils richtig teuer. So auch für den FC Schalke 04.

Dieser wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in vier Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 56.600 Euro belegt.

Es geht um die Partien in Hoffenheim, die Heimspiele gegen Hertha BSC und Werder Bremen, sowie die Begegnung beim VfL Bochum. In diesen Spielen wurde Pyrotechnik gezündet und Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.

Teile der Strafe dürfen dabei für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Schalke hat dem Urteil zugestimmt.

Noch teurer wurde es für Gladbach

Eine sechsstellige Strafe hat Borussia Mönchengladbach aufgebrummt bekommen. Wegen zweier Verstöße seiner Anhänger muss Gladbach eine Gesamtstrafe in Höhe von 133 750 Euro zahlen. Es geht um Pyrovergehen gegen Mainz und den 1. FC Köln. Auch hier hat der Verein dem Urteil zugestimmt. Bis zu 44 500 Euro kann Gladbach für sicherheitstechnische, gewaltpräventive oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden.

Zuvor wurden schon der VfL Wolfsburg, Hansa Rostock, der FSV Zwickau und Dynamo Dresden zur Kasse gebeten.

Wolfsburg wurde wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro. Von diesem Betrag kann der VfL bis zu 6500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Wolfsburg-Fans hatten gegen Freiburg rund 20 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zweitligist Hansa Rostock muss wegen zweier ähnlicher Vorfälle 49.800 Euro bezahlen. Die Drittligisten FSV Zwickau (15.000 Euro) und Dynamo Dresden (11.700) wurden wegen Fehlverhaltens ihrer Anhänger ebenfalls zu Geldstrafen verurteilt.

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